Auszug aus dem Gemeinderat
Sitzung vom 15. Dezember 2005
3.
Verabschiedung des Haushalts 2006;
- Erlass der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2006
Der Gemeinderat stimmt der Verabschiedung des Haushalts 2006 sowie der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2006 zu.
Die Verwaltung wird beauftragt, zu gegebener Zeit die erforderliche Kreditaufnahme vorzunehmen.
Gleichzeitig wird die Verwaltung mit den entsprechenden vorbereitenden Arbeiten (z.B. Ausschreibung usw.) für die im Vermögenshaushalt veranschlagten Maßnahmen beauftragt.
4.
Verabschiedung des Haushalts 2006;
- Wirtschaftsplan für den Wasserversorgungsbetrieb der Stadt Schönau 2006
Der Gemeinderat stimmt der Verabschiedung des Wirtschaftsplanes des Wasserversorgungsbetriebes der Stadt Schönau 2006 zu.
Die Verwaltung wird beauftragt, zu gegebener Zeit die erforderliche Kreditaufnahme vorzunehmen.
Gleichzeitig wird die Verwaltung mit den entsprechenden vorbereitenden Arbeiten (z.B. Ausschreibung usw.) für die im Vermögensplan veranschlagten Maßnahmen beauftragt.
5.
Straßenwiederherstellung in der Brunnenbergstraße im Zuge
der Wasserleitungs- und Kanalbaumaßnahme
Im Zuge der Wasser- und Kanalbaumaßnahme „Brunnenbergstraße“ wird die Straße wieder hergestellt. Dies stellt keinen Straßenbau im beitragsrechtlichen Sinne dar und entspricht auch nicht den satzungsrechtlichen Bestimmungen über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen. Sollte die Gemeinde zu einem späteren Zeitpunkt eine Erschließung dieser Straße durchführen wollen, so liegt dies in Art und Umfang im jeweiligen Ermessen der Gemeinde und wird entsprechend einer gesonderten Planung durchgeführt.
6.
Entwässerung Brunnenbergstraße
hier: Beschlussfassung über die beitragspflichtigen Flächen
Die in der Brunnenbergstraße im Bereich des Vorentwurfs des Bebauungsplans „Neckarsteinacher Weg Nord“ liegenden Grundstücke (außer die Grundstücke in der zukünftigen Abrundungssatzung) werden entgegen den rechtlichen Bestimmungen in der Abwassersatzung und der Wasserversorgungssatzung nach den Festsetzungen dieses Bebauungsplanentwurfs veranlagt. Die Beitragsbescheide werden mit einem Nachveranlagungsvermerk versehen, aus dem hervorgeht, dass die Grundstücke bei einer eventuellen späteren höheren baulichen oder sonstigen Nutzung entsprechend dieser Nutzung nachveranlagt werden. Dem Gemeinderat ist bekannt, dass dadurch für die Stadt Schönau Beitragsausfälle in Höhe von ca. 31.500 Euro entstehen.
7.
Gutachterausschuss
Nachwahl
Herr Uwe Knapp, Architekt, Hauptstraße 6, 69250 Schönau wird einstimmig in den Gutachterausschuss der Stadt Schönau gewählt.