Auszug aus dem Gemeinderat
Sitzung vom 05. Mai 2006
3.
Jahresrechnung 2005
- Bildung von Haushaltsresten
Der Gemeinderat stimmt der Bildung von Haushaltsresten für das Jahr 2005 entsprechend der Beschlussempfehlung des Verwaltungs- und Finanzausschusses zu. Demnach werden im Vermögenshaushalt der Stadt Schönau für das Jahr 2005 Haushaltseinnahmereste i.H.v. 300 T€ und Haushaltsausgabereste i.H.v. 73 T€ gebildet.
4.
Erschließungsbeitragssatzung
Nachdem die Gesetzgebungskompetenz für das Erschließungsbeitragsrecht vom Bund auf die Länder übergegangen ist, beschließt der Gemeinderat eine neue, auf das Kommunalabgabengesetz gestützte Erschließungsbeitragssatzung.
5.
Kindergartenangelegenheiten
- Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Kindergarten
- Aufnahme von Kindern ab 24 Monaten im städtischen Kindergarten
Der Gemeinderat stimmt der Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Kindergarten zum 01.09.2006 zu.
Der Gemeinderat stimmt der Aufnahme von Kindern ab 24 Monaten in den städtischen Kindergarten zu. Die Benutzungsordnung wird entsprechend abgeändert.
6.
Evangelischer Kindergarten Schönau;
- Austausch von Fenstern
Der Gemeinderat stimmt dem Austausch der Fenster im evangelischen Kindergarten entsprechend der Beschlussempfehlung des Verwaltungs- und Finanzausschusses zu.
Aus der Bürgerfragestunde:
Auf entsprechende Anfragen gab der Bürgermeister einen Situationsbericht zur Kindergarten-Situation im Stadtteil Schönau:
„ Die gesetzgeberischen Maßnahmen und insbesondere die stark rückläufigen Kinderzahlen im Stadtteil Schönau erfordern fortführende – dieser Entwicklung angepassten – Überlegungen !
Nicht zuletzt auch deshalb werden seit Jahren regelmäßig Gespräche zwischen den Kindergartenträgern – der Ev. Kirchengemeinde Schönau und der Stadt Schönau geführt.
So fand - auch vor dem Hintergrund dieser Situation - am vorletzten Dienstag, 25. April ein gemeinsames Gespräch von Vertretern der Ev. Kirchengemeinde Schönau (Pfarrer und Kirchengemeinderäte) und Stadt Schönau (Verwaltung und Fraktionsvorsitzende der Gemeinderatsfraktionen) statt.
Auch bei diesem Gespräch wurde deutlich, dass weiter Einvernehmen darüber besteht, dass Handlungsbedarf besteht und neue – der sich verändernden Situation gerecht werdenden - Überlegungen und Lösungen benötigt werden, wobei dies allein schon durch die deutlich gesunkenen Kinderzahlen erforderlich wird !
Dies wird – da diese Entwicklung vorhersehbar war - schon seit einigen Jahren als gemeinsame Aufgabe gesehen, weshalb an dieser auch gemeinsam gearbeitet wird.
Dazu muss dann – auch wenn dies „nur“ zum Verständnis beitragen kann - ein wenig die Entwicklung der „jüngeren“ Vergangenheit bemüht werden, da dem Gemeinderat der Stadt Schönau - zu einer vorhersehbar kurzen Zeit von wenigen Jahren zwar nur – im Jahre 1998 keine andere Wahl blieb, als zwei zusätzliche Kindergartengruppen zu schaffen.
Dabei war die Vorstellung des Gemeinderates seinerzeit, dass diese durch die Stadt zwar eingerichtet, ausgestattet und finanziert aber in die Trägerschaft der Ev. Kirchengemeinde Schönau übernommen werden sollte !
Dies war leider nicht möglich, da dies von der Ev. Kirchengemeinde Schönau abgelehnt wurde.
So teilte die Ev. Kirchengemeinde Schönau mit Schreiben vom 25.03.1996 mit (Zitat): „… Aus mehreren Gründen kam der Kirchengemeinderat zur Auffassung, dass für uns eine Erweiterung des bestehenden Kindergartens nicht in Frage kommt. …“
An der Gemeinderatssitzung vom 02.05.1996 nahmen Pfarrer und Kirchengemeinderäte der Ev. Kirchengemeinde Schönau teil und haben in dieser eine Stellungnahme abgegeben, die in schriftlicher Form vorgelegt wurde.
In dieser Stellungnahme heißt es u.a. (Zitat): „2. Die hohe Zahl der Konfessionslosen muss das Angebot einer anderen, nicht christlichen Einrichtung nach sich ziehen. Kirche und Gemeinde wollen sich eine Monopolsituation, die eine hohe Last bedeutet, auf der der anderen Seite nicht auch noch zum Vorwurf machen lassen. Zitat: „Uns bleibt ja gar nichts anders übrig, als unser Kind in einen christlichen Kindergarten zu schicken“ …“
Der Elternbeirat des ev. Kindergartens Schönau hat mit Schreiben vom 07.10.1996 die Haltung der Ev. Kirchengemeinde Schönau unterstützt und u.a. dargestellt (Zitat): „2. Mit einem städtischen Kindergarten von 2 bis 3 Gruppen könnten mehr Betreuungsangebote gemacht werden (z.B. Langzeitgruppe, Ganztages-Kindergarten, Kindergartentagesstätte oder –hort). Mit einer darin befindlichen Kernzeitbetreuung für die Grundschüler könnte auch das Problem der Ausfallzeiten in der Grundschule gelöst werden. 3. Eine finanzielle Beteiligung der katholischen Kirchengemeinde oder der AWO wäre denkbar.“
Mit Schreiben vom 12.12.1996 teilte die Ev. Kirchengemeinde Schönau ihre endgültige und abschließende Entscheidung mit (Zitat): „Nach eingehender Diskussion und Abwägung der verschiedensten Gesichtspunkte ist der Kirchengemeinderat zu der Auffassung gelangt, dass für die Kirchengemeinde die Übernahme der Trägerschaft für einen weiteren Kindergarten nicht möglich ist. ... Die Entscheidung ist uns allen außerordentlich schwer gefallen, weil auch wir Gründe sehen, die für eine mögliche Trägerschaft sprechen und uns durchaus bewusst ist, dass mit unserer Entscheidung eine große Tradition zu Ende geht. …Wir bitten Sie und den Stadtrat um Verständnis für unsere Entscheidung. …“
Vor diesem Hintergrund musste der Gemeinderat – um dem gesetzlich vorgegebenen Auftrag (Kindergartenplatz-Rechtsanspruch) gerecht zu werden - einen zusätzlichen – eigenständigen kommunalen Kindergarten schaffen, da ihm keine Alternative blieb.
Dadurch wurden zwangsläufig die Strukturen geschaffen, die heute vorhanden sind, auch mit allen – dazu im Zusammenhang stehenden - rechtlichen Hintergründen usw.
Mir ist nun nicht bekannt, wie der Informationsfluss innerhalb des Ev. Kindergartens war bzw. ist. Allerdings muss in heutigen Diskussionen diese damalige – aus Sicht des Gemeinderates „weniger gute Entscheidung“ der Ev. Kirchengemeinde Schönau – berücksichtigt werden und kann nicht als „nicht erfolgt“ angesehen werden, da sich hieraus Zwänge ergeben haben, die bestehen und die im jetzigen Bemühen – im partnerschaftlichen Aufeinanderzugehen - gelöst werden müssen !
Dies wollen wir – der Gemeinderat der Stadt in jedem Fall - und ich denke wir, die wir am Gespräch am vorletzten Dienstag teilgenommen haben, waren und sind der Meinung und Überzeugung, dass wir dies gemeinsam wollen, mit dem Ziel der letztendlichen Zusammenführung der beiden Kindergärten im Stadtteil Schönau !
Dies bedarf weiterer Überlegungen, die in die gemeinsamen Beratungen und Gespräche einfließen müssen - um das gewollte Ziel zu erreichen !
Deshalb haben wir – der Gemeinderat – die große Bitte, dass diese Gespräche nicht unnötigerweise – u.U. auch mit unvollständigen um nicht zu sagen „falschen“ Argumenten – belastet oder erschwert werden sollten !
Die Eltern können sich sicher sein – und selbstverständlich gilt dies für die Eltern des kirchlichen wie auch des kommunalen Kindergartens -, dass, wie bisher, der Gemeinderat die bestmögliche Lösung für die Kinder und Eltern will !
Er und der Kirchengemeinderat muss sich aber – auf dem Weg zum „gesteckten“ Ziel – mit den Vorstellungen von zwei unterschiedlichen Trägerschaften auseinandersetzen und Details lösen, damit die beiden Einrichtungen zusammengeführt werden können !
Dazu muss es möglich sein in offenen Gesprächen über vieles zu reden und zu diskutieren, damit am Ende der Gespräche das bestmögliche und richtige Ergebnis auch stehen kann.
Noch einmal – wir wissen natürlich nicht, wie der Informationsfluss innerhalb des Kindergartens der Ev. Kirchengemeinde Schönau ist – und wollen und können diesen selbstverständlich auch nicht beeinflussen.
Was aber sicher ganz wichtig und deshalb an der Stelle noch anzufügen ist, ist die Tatsache, dass die Entscheidung zur Schließung der 4. Gruppe beim Ev. Kindergarten bereits im Jahre 2004 – also vor rd. 2 Jahren – einvernehmlich „getroffen“ wurde.
Der Gemeinderat hat dies in seiner Sitzung vom 21. Januar 2005 einstimmig beschlossen, natürlich in Abstimmung und nach vorhergegangenen Gesprächen mit der Ev. Kirchengemeinde Schönau !
Insoweit hätte es sicher der Information der Eltern gedient und dem Meinungsbild geholfen, wenn diese Entwicklung dort – z.B. auch im Elternschreiben vom 28. April – dargestellt worden wäre !
Der Gemeinderat war darüber hinaus für das weitere Kindergartenjahr 2005/2006 bereit ausnahmsweise einen einmaligen pauschalen Zuschuss von 16.000 € zu leisten damit die 4. Gruppe – als „Krippengruppe“ - ein weiteres Jahr bestehen bleiben konnte, in dem aber auch nicht zuletzt – seitens der Ev. Kirchengemeinde – dann spätestens die Voraussetzungen für den sich anschließenden 3-gruppigen Kindergartenbetrieb dort geschaffen werden sollten !
Die Situation ist also schon die, dass allen Beteiligten dieser Weg klar war und dass dieser auch so einvernehmlich abgestimmt war - und dass dieser Abstimmungsweg weiter gegangen werden muss, im partnerschaftlichen Miteinander, um das gesteckte Ziel zu erreichen !
Ich persönlich – der ich die Beschlusslage des Gemeinderates darzustellen habe - bin sicher, dass wir dies in guten gemeinsamen und einvernehmlichen Abstimmungen auch erreichen werden !
Lassen Sie uns deshalb weiter gemeinsam die Dinge angehen und auch tun, die wir für unsere Kinder und die Eltern brauchen.
Dabei bitte ich dann noch einmal – für den Gemeinderat – um Verständnis dafür, dass der Gemeinderat die Interessen aller Eltern – der der Kindergartenkinder „Jägerpfad“, wie auch die des Kindergartens „Grundschule“ – zu wahren und zu berücksichtigen haben !
Insofern – mein Schlusswort – sehe ich diese wichtige Thema bei uns allen in guten Händen und auch sehr unaufgeregt, da wir ja alle gemeinsam am Ende dasselbe wollen, nämlich die bestmögliche Betreuung unserer Kinder !
Vielleicht sollten wir – das ist mein Vorschlag an den Gemeinderat – diese Information zu diesem Thema auch im Amtsblatt bringen, damit wir möglichst viele – am besten wären alle - Eltern mit diesem wichtigen Thema erreichen können ! „