Auszug aus dem Gemeinderat
Sitzung vom 02. März 2007
3.
Verkürzung der Sperrzeiten für Gartenwirtschaften
Der Gemeinderat beschließt die Rechtsverordnung über die Sperrzeit (Sperrzeitverordnung).
Rechtsverordnung über die Sperrzeit (Sperrzeitverordnung)
Aufgrund von § 18 des Gaststättengesetzes i.d.F. der Bekanntmachung vom 20. November 1998 (BGBL.I S. 3418), zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 21. Juni 2005 (BGBL I, S. 1666) in Verbindung mit § 1 Abs. 5 und § 11 der Verordnung der Landesregierung zur Ausführung des Gaststättengesetzes (Gaststättenverordnung). i.d.F. vom 18. Februar 1991 (GBL. S. 195, berichtigt 1992, S. 227), zuletzt geändert am 23.07.2002 (GBL S. 269) und § 44 Abs. 3 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg i.d.F. vom 24. Juli 2000 (GBL S. 582) zuletzt geändert durch Gesetz vom 01.12.2005 (GBL S. 705) hat der Gemeinderat der Stadt Schönau am folgende Rechtsverordnung erlassen:
§ 1
1. Die Sperrzeit für Schank- und Speisewirtschaften sowie öffentliche Vergnügungsstätten beginnt allgemein um 02.00 Uhr; in der Nacht zum Samstag und zum Sonntag allgemein um 03.00 Uhr.
2. Für die Bewirtung im Freien (Straßencafes, Biergärten, Gartenwirtschaften usw.) beginnt die Sperrzeit allgemein um 23.00 Uhr.
3. Die Sperrzeit endet jeweils um 06.00 Uhr.
§ 2
Diese Rechtsverordnung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Schönau, den
- Philipp Krämer -
Bürgermeister
4.
Wahl des Bürgermeisters der Stadt Schönau
a) Die Wahl des Bürgermeisters findet am Sonntag, den 08. Juli 2007 statt. Bewerbungen sind bis spätestens 11. Juni 2007, 18.00 Uhr bei der Stadt Schönau, zu Händen der Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses, Frau Ursula Hauck, einzureichen.
Eine etwaige Neuwahl findet am Sonntag, den 29. Juli 2007 statt. Neue Bewerbungen sind bis spätestens 11. Juli 2007, 18.00 Uhr bei der Stadt Schönau, zu Händen der Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses, Frau Ursula Hauck, einzureichen.
b) Die Stellenausschreibung ist in der bwWoche, der Rhein-Neckar-Zeitung und im Amtsblatt der Stadt Schönau bekannt zu geben
Der Text lautet:
„Stadt Schönau
Rhein-Neckar-Kreis
Ausschreibung
der Stelle des/der hauptamtlichen Bürgermeisters/Bürgermeisterin
Die Stelle des/der hauptamtlichen
Bürgermeisters/Bürgermeisterin
der Stadt Schönau (ca. 4.750 Einwohner) ist wegen Ablauf der Amtszeit des bisherigen Amtsinhabers zum 07.10.2007 neu zu besetzen. Die Amtszeit beträgt acht Jahre. Die Besoldung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Die Wahl findet am Sonntag, dem 08. Juli 2007, eine etwa notwendige Neuwahl am Sonntag, dem 29. Juli 2007, statt.
Wählbar sind alle Deutsche im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes und Staatsangehörige eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union (Unionsbürger/Unionsbürgerinnen), die vor der Zulassung der Bewerbungen in der Bundesrepublik Deutschland wohnen. Die Bewerber/innen müssen am Wahltag das 25., dürfen aber noch nicht das 65. Lebensjahr vollendet haben und müssen die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten. Nicht wählbar sind die in § 46 Abs. 2 Nr. 1 und 2 und in § 28 Abs. 2 in Verbindung mit § 14 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg genannten Personen.
Bewerbungen können frühestens am Tag nach dieser Stellenausschreibung und spätestens am 11. Juni 2007, 18.00 Uhr, im Falle einer etwaigen Neuwahl vom Montag, dem 09. Juli 2007 bis spätestens Mittwoch, dem 11. Juli 2007, 18.00 Uhr bei der Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses - Bürgermeisteramt - Rathausstraße 28, 69250 Schönau schriftlich einschließlich der vorgeschriebenen Bewerbungsunterlagen im verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Bürgermeisterwahl“ eingereicht werden.
Folgende Unterlagen sind der Bewerbung anzuschließen oder spätestens bis zum Ende der Einreichungsfrist nachzureichen:
· Wählbarkeitsbescheinigung der Wohngemeinde der Hauptwohnung des Bewerbers/der Bewerberin (§ 10 Abs. 4 KomWG) auf amtlichem Vordruck
· Versicherung des Bewerbers/der Bewerberin an Eides statt, dass er/sie nicht nach § 46 Abs. 2 GemO von der Wählbarkeit ausgeschlossen ist,
· Versicherung eines Unionsbürgers/einer Unionsbürgerin als Bewerber/Bewerberin an Eides statt, dass er/sie die Staatsangehörigkeit seines/ihres Herkunftsmitgliedsstaats besitzt und in diesem Mitgliedsstaat seine/ihre Wählbarkeit nicht verloren hat (§ 8 Abs. 2 Satz 1 KomWG). In Zweifelsfällen kann auch eine Bescheinigung der zuständigen Verwaltungsbehörde des Herkunftsmitgliedstaats über die Wählbarkeit verlangt werden. Ferner kann von Unionsbürgern/bürgerinnen verlangt werden, dass sie einen gültigen Identitätsausweis oder Reisepass vorlegen und ihre letzte Adresse in ihrem Herkunftsmitgliedsstaat angeben.
Ort und Zeit einer eventuellen persönlichen Vorstellung werden den Bewerbern/Bewerberinnen rechtzeitig mitgeteilt.
Der derzeitige Stelleninhaber bewirbt sich wieder.
Schönau, den „
Die Ausschreibung im Amtsblatt erfolgt mit der Änderung: „Bewerbungen können seit .............., den 2007 und spätestens ...“
c) Das Ende der Bewerbungsfrist wird auf den 11. Juni 2007 festgesetzt.
d) Für die Wahl des Bürgermeisters am 08. Juli 2007/29. Juli 2007 bildet die Stadt folgende Wahlbezirke und bestimmt folgende Wahlräume:
001-01 Grundbuchamt
Rathaus Schönau, Rathausstraße 28, 69250 Schönau
001-02 Bürgersaal
Rathaus Schönau, Rathausstraße 28, 69250 Schönau
001-03 Bauamt
Rathaus Schönau, Rathausstraße 28, 69250 Schönau
001-04 Technisches Amt
Rathaus Schönau, Rathausstraße 28, 69250 Schönau
002-01 Verwaltungsstelle Altneudorf
Erdgeschoss, Carl-Höfer-Straße 39, 69250 Schönau
002-02 Feuerwehr Altneudorf
1. Obergeschoss Carl-Höfer-Straße 39, 69250 Schönau
e) Neben dem Gemeindewahlausschuss sind zur Durchführung der Wahl für jeden Wahlbezirk ein Wahlvorstand und darüber hinaus ein Briefwahlvorstand zu bilden. Die Wahlvorstände sind gemäß dem Kommunalwahlgesetz durch den Bürgermeister zu bilden.
f) Der Gemeindewahlausschuss wird wie folgt bestellt:
Vorsitzende: Stadträtin Ursula Hauck
Vors.-Stellvertreter: Stadtrat Heinrich-Ludwig Runz
Beisitzer: Stadtrat Hans Rüger
Beisitzer: Stadtrat Lothar Beisel
Beisitzer: Stadtrat Rolf Pfahl
Beis.-Stellvertreter: Stadtrat Friedbert Steigleder
Beis.-Stellvertreterin: Stadträtin Irmgard Bürkel-Schuler
Beis.-Stellvertreterin: Stadträtin Karin Lauer
Schriftführerin: Ratschreiberin Brigitte Fath
Schriftf.-Stellvertreter: Amtsleiter Markus Schaljo
g) Dem Gemeindewahlausschuss wird die Entscheidung über die Durchführung einer öffentlichen Versammlung zur Vorstellung der Bewerber übertragen.