Auszug aus dem Ausschuss für Technik und Umwelt

Sitzung vom 07. April 2005

 

4.

Baugesuche

Vorlage Nr. 9/2005

Der Bauantrag der 02-Germany, RB West vertr. durch Herrn Damaschke, Frankfurt, zur Errichtung einer Sende- und Empfangsstation für Mobilfunk auf Grundstück Flst.Nr. 1277, Gemarkung Schönau, Schützenhausstraße, wird nach § 35 i. V. mit § 36 BauGB zur Genehmigung befürwortet und das Einvernehmen der Stadt Schönau dazu erklärt.

Vorlage Nr. 10/2005

Der Bauantrag der Ehel. Andrea und Rudolf Reinhard zum Umbau des Wohnhauses Schönau, Obere Gasse 8, Grundstück Flst. Nr. 233, wird nach § 34 i. V. mit § 36 BauGB zur Genehmigung befürwortet und das Einvernehmen der Stadt Schönau dazu erklärt.

Vorlage Nr. 11/2005

Der Bauantrag des Herrn Stefan Heil zum Neubau eines Wohnhauses mit Garage auf Grundstück Flst. Nr. 1092/3 der Gemarkung Schönau, Hasselbacherhof 36, wird nach § 30 i. V. mit § 36 BauGB zur Genehmigung befürwortet.

Bezüglich des bergseits geplanten Kniestockes in Höhe von 0,90 m, mit dem eine bergseitige Gebäudehöhe von 2,60 zum natürlichen Gelände erreicht wird, wird Befreiung von Ziff. B 2.1 der schriftlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes „Hasselbacherhof“ nach § 31 BauGB erteilt und das Einvernehmen der Stadt Schönau zu dem Bauvorhaben erklärt.

Vorlage Nr. 12/2005

Der Bauantrag des Herrn Kurt Oberhofer zur Überdachung eines Verladeplatzes und Errichtung einer Lagerhalle auf Grundstück Flst. Nr. 1942 und 2445/2, Gemarkung Schönau, In den Kreuzwiesen 23, wird nach § 30 i. V. mit § 36 BauGB zur Genehmigung befürwortet.

Hinsichtlich der geringfügigen Überschreitung der in Ziff. 1.2.4 der schriftlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes „Unteres Tal-Abschnitt II“ festgesetzten maximalen Höhe baulicher Anlagen, mit 2 Oberlichtbänder, wird Befreiung nach § 31 BauGB erteilt und das Einvernehmen der Stadt Schönau zu dem Bauvorhaben erklärt.

Vorlage Nr. 13/2005

Der Ausschuss für Technik und Umwelt bezieht sich auf den Beschluss vom 26.11.1998 zu dem Bauantrag des Herrn Dr. Günter Giese und besteht auf die Anschüttung des Kellergeschosses wie in diesem Beschluss als Bedingung gefordert und wie in der Baugenehmigung vom 04.02.1999 beinhaltet.

Der Nachtragsplanung des Herrn Dr. Giese zur Verringerung der talseitigen Anschüttung bei dem Wohnhausbau auf Grundstück Flst. Nr. 582 wird nicht zugestimmt, die damit verbundene Befreiung für das zusätzliche Untergeschoss nicht erteilt und das Einvernehmen dazu nicht erklärt.

Vorlage Nr. 14/2005

Der Bauantrag der Fa. Beckenbach/Menchen Grundstücksgesellschaft b. R. zur Errichtung einer Freiplatzüberdachung auf Grundstück Flst. Nr. 1843, Gemarkung Schönau, In den Kreuzwiesen 1, wird nach § 30 i. V. mit § 36 BauGB zur Genehmigung befürwortet. Bezüglich der beantragten Überschreitung der Baugrenze um 6,50 m wird Befreiung nach § 31 BauGB erteilt und das Einvernehmen der Stadt Schönau zu dem Bauvorhaben erklärt.