Auszug aus dem Ausschuss für Technik und Umwelt
Sitzung vom 02. Juni 2005
3.
Bauvoranfragen
Vorlage Nr. 24/2005
Die Bauvoranfrage des Herrn Hans Dieter Haas wird unter Berücksichtigung der Stellungnahme des Straßenbauamts und unter folgenden Bedingungen nach § 34 i. V. mit § 36 BauGB zur Genehmigung befürwortet:
Bedingungen:
Hinsichtlich der Ableitung der Abwässer über das Grundstück Flst. Nr. 199 und hinsichtlich des Wasseranschlusses vom Grundstück Flst. Nr. 196 aus, sind entsprechende Baulasten von den jeweiligen Grundstückseigentümern zur Sicherung der Duldung dieser Leitungen einzugehen.
Unter diesen Bedingungen wird das Einvernehmen der Stadt Schönau zu der Bauvoranfrage Haas erklärt.
Vorlage Nr. 25/2005
Die Bauvoranfrage des Herrn Dr. Christian Compera zum Neubau einer Garage und Anbau eines Wintergartens auf Grundstück Flst. Nr. 2170 kann nur hinsichtlich des Wintergartens nach § 30 i. V. mit § 36 BauGB zur Genehmigung befürwortet und das Einvernehmen erteilt werden. Für den geplanten Wintergarten wird Befreiung von Ziff. 6. der schriftlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes „Beisitzerschlag“ (Grenzabstand) nach § 31 BauGB erteilt.
Aus den in der Sachdarstellung aufgeführten Gründen kann eine Befreiung von der im Bebauungsplan „Beisitzerschlag“ festgesetzten, talseitigen Traufhöhe für das teilweise 5,24 m hohe Garagengebäude nicht erteilt und das Einvernehmen zu diesem Bauteil nicht erklärt werden.
Hinsichtlich dieses Garagengebäudes wird dem Bauherrn eine Umplanung empfohlen. Nach Einreichung der geänderten Planunterlagen wird auch über die Befreiungen Ziff. 2. und 3. entschieden.
4.
Baugesuche
Vorlage Nr. 26/2005
Dem Antrag des Herrn Norbert Merscher auf Befreiung von Ziff. 2.1 der schriftlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes „Fuchsloch“ zur Errichtung eines nach § 50 Abs. 1 LBO verfahrensfreien Gerätehäuschens auf Grundstück Flst. Nr. 2148, Gemarkung Schönau, Schützenhausstraße 6, wird zugestimmt und unter folgender Bedingung Befreiung nach § 31 BauGB erteilt:
Bedingung:
Die Gerätehütte ist aus naturnahen Materialien (Holz usw.) zu erstellen und der Umgebung anzupassen. Sie darf keine Feuerstelle enthalten und nicht zu Aufenthaltszwecken genutzt werden.