Die Schönauer Fahne

In der urkundlichen Beschreibung wird die Fahne wie folgt beschrieben:

"Von Violett und Weiß geviert, in jedem Feld ein grüner Wellenschrägbalken."

Obwohl Gemeinde- und Stadtfahnen heute nicht mehr als zweifarbig sein dürfen, hat Schönau das Recht auf Beibehaltung dieser bis ins frühe 16. Jahrhundert zurückgehenden Fahnenform heraldischer Abstammung vom "Fähnlein Schönau", das im Herbst 1621 unter dem kaiserlichen General Tilly in Schönau Quartier genommen hatte und dem Städtchen schwer zusetzte und die Bevölkerung nahezu vollständig zur Flucht trieb.

 

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