
Die Schönauer Fahne
In der urkundlichen Beschreibung wird die Fahne wie folgt
beschrieben:
"Von Violett und Weiß geviert, in jedem Feld ein
grüner Wellenschrägbalken."
Obwohl Gemeinde- und Stadtfahnen heute nicht mehr als zweifarbig
sein dürfen, hat Schönau das Recht auf Beibehaltung
dieser bis ins frühe 16. Jahrhundert zurückgehenden
Fahnenform heraldischer Abstammung vom "Fähnlein Schönau",
das im Herbst 1621 unter dem kaiserlichen General Tilly in Schönau
Quartier genommen hatte und dem Städtchen schwer zusetzte
und die Bevölkerung nahezu vollständig zur Flucht trieb.